CG Kodex
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Entsprechenserklärung
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Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB
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Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB



Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft (DIH AG) ist als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft in besonderem Maße verpflichtet, durch verantwortungsvolle Unternehmensführung einen nachhaltigen Mehrwert für das Unternehmen zu generieren. Die DIH AG ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitern bewusst. Die Unternehmensführung der DIH AG wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils gültigen Fassung bestimmt. Die DIH AG sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance nach den Vorgaben des DCGK die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Vorstand und Aufsichtsrat der DIH AG konnten daher nach pflichtgemäßer Prüfung – zuletzt am 27. Januar 2010 – die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgeben. Vorstand und Aufsichtsrat der DIH AG beabsichtigen, nach pflichtgemäßer Prüfung voraussichtlich am 10. Februar 2011 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu aktualisieren. Nach Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG können Sie diese, ebenso wie die aus den Vorjahren, auf den Internetseiten der DIH AG unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/entsprechenserklaerung.php finden.

Unternehmensführungspraktiken

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken sind bislang nicht in verbindlichen Handlungsanweisungen niedergelegt (code of conduct). Unbeschadet dessen gilt der Grundsatz, dass Management und Mitarbeiter der DIH AG ein an allgemein gültigen Werten ausgerichtetes Verhalten in rechtskonformer Weise leben: Redlichkeit, Integrität und Transparenz stellen ebenso wie Vertrauen und Engagement durchzuhaltende Prinzipien dar. Sie gelten ebenso für externe wie für interne Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Mitarbeitern und allen anderen Gruppen, für die wir ein verlässlicher Partner sein sollen. Es ist unser erklärtes Ziel, die für uns geltenden Normen zu kodifizieren, um die Umsetzung dieser Werte sicherzustellen und damit für Management und Mitarbeiter verlässliche und von Aufsichtsrat und Vorstand vorgelebte Handlungsmaximen zu schaffen.

Darüber hinaus gehören Flexibilität und Innovation zu den Zielsetzungen des Unternehmens und der für dieses tätigen Mitarbeiter. Klare Strukturen und damit verbundene schnelle Entscheidungen ermöglichen ein an diesen Kriterien ausgerichtetes stabiles und dennoch an den Interessen unserer unterschiedlichen Zielgruppen orientiertes und verantwortungsbewusstes und somit ressourcenschonendes Wachstum.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die DIH AG entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dem sog. "dualen Führungssystem". Dieses ist durch strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse vertrauensvoll und eng zusammen. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens, dem Aufsichtsrat die Überwachung. Zum Bilanzstichtag verfügte das Aufsichtsgremium über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von drei Mitgliedern, Vorstandsaufgaben wurden durch ein Mitglied wahrgenommen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der DIH AG am 26. August 2010, gehörten dem Vorstand zwei Mitglieder an.

Im engen Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat mit kurzen Informationswegen und beschleunigten Abstimmungsprozessen sehen wir eine besondere Stärke des Unternehmens. Eine zeitnahe und umfassende Unterrichtung über alle relevanten Fragen ist dafür Voraussetzung.

Durch steten Informationsaustausch des Vorstandes mit dem Aufsichtsrat ist die Entwicklung des Konzerns kontinuierlich im Fokus. Die Tätigkeit des Vorstands ist an der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Durch den weiter vorangetriebenen Rückzug auf Holdingpositionen werden im Wesentlichen die strategischen Vorgaben formuliert, die finanziellen Ressourcen zugeordnet und für den Investitionsprozess Renditechancen abgewogen. Die Übernahme administrativer Aufgaben zur Entlastung der operativen Einheiten tritt hinzu. Außerdem ist die Überwachung der Beteiligungen und Tochtergesellschaften Teil der Vorstandsaufgaben. Mit einem kontinuierlich betriebenen Risikomanagement werden Abweichungen von geplanten Geschehensabläufen identifiziert, Alternativen erarbeitet und Auswirkungen quantifiziert. Diese Fokussierung folgt der Prämisse, exogene und endogene Faktoren rechtzeitig zu erkennen, die die Performance einzelner Geschäfte und damit insgesamt das Unternehmen beeinträchtigen könnten. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt.

Der Aufsichtsrat befasst sich neben der laufenden Überwachung der Tätigkeit des Vorstands mit Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung. Er stimmt der Jahresplanung zu und billigt den Jahresabschluss von Aktiengesellschaft und Konzern. Zu seinen Aufgaben gehört die Auswahl des unabhängigen Abschlussprüfers; diesen schlägt er der Hauptversammlung zur Wahl vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit, leitet dessen Sitzungen und vertritt den Aufsichtsrat nach außen. Für seine Tätigkeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Er überprüft turnusmäßig seine Effizienz, um mit den daraus gezogenen Erkenntnissen für die weitere Arbeit gerüstet zu sein. Beschlussfassungen finden in der jeweiligen Sitzung bzw. mit Umlauf- oder Parallelbeschlüssen statt. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern gebildet wird, erübrigt sich die Bildung von Ausschüssen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind gehalten, auftretende Interessenkonflikte offenzulegen. Solche bestanden im Geschäftsjahr 2010 nicht.

Delmenhorst, den 28. Januar 2011

Für den Vorstand:

Eckhard Rodemer



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