CG Kodex
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Entsprechenserklärung
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Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB
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Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB

Die Deutsche Immobilien Holding AG ist als börsennotiertes Unternehmen in besonderem Maß verpflichtet, durch verantwortungsvolle Unternehmensführung einen Mehrwert für die stake holder zu generieren. Demgemäss ist die Umsetzung der Anregungen und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex eine Richtschnur unseres Handelns. Dass bei diesen Anforderungen die Spezifika unserer Gesellschaft unternehmens- und branchenspezifisch zu berücksichtigen sind, entspricht unseren Überzeugungen. Unsere aktuelle Entsprechenserklärung und die aus den Vorjahren finden Sie auf unseren Internetseiten unter http://www.dih-ag.de/investor-relations/entsprechenserklaerung.php.

Unternehmensführungspraktiken

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken sind bislang nicht in verbindlichen Handlungsanweisungen niedergelegt (code of conduct). Unbeschadet dessen gilt der Grundsatz, dass Management und Mitarbeiter ein an allgemein gültigen Werten ausgerichtetes Verhalten in rechtskonformer Weise leben: Redlichkeit, Integrität und Transparenz stellen ebenso wie Vertrauen und Engagement durchzuhaltende Prinzipien dar. Sie gelten ebenso für externe wie für interne Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Aktionären und allen anderen Gruppen, für die wir ein verlässlicher Partner sein sollen. Es ist unser erklärtes Ziel, die für uns geltenden Normen zu kodifizieren, um die Umsetzung dieser Werte sicherzustellen und damit für Management und Mitarbeiter verlässliche und von Aufsichtsrat und Vorstand vorgelebte Handlungsmaximen zu schaffen.

Darüber hinaus gehören Flexibilität und Innovation zu den Zielsetzungen des Unternehmens und der für dieses tätigen Mitarbeiter. Klare Strukturen und damit verbundene schnelle Entscheidungen ermöglichen ein an diesen Kriterien ausgerichtetes stabiles und dennoch an den Interessen unserer unterschiedlichen Zielgruppen orientiertes und verantwortungsbewusstes und somit ressourcenschonendes Wachstum.

Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Deutsche Immobilien Holding AG dem deutschen Aktienrecht und verfügt über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Beide Gremien nehmen ihre Aufgaben eigenständig und getrennt voneinander wahr. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens, dem Aufsichtsrat die Überwachung. Zum Bilanzstichtag verfügte das Aufsichtsgremium über 3 Mitglieder, Vorstandsaufgaben wurden durch 1 Mitglied wahrgenommen. Als der Jahresabschluss aufgestellt wurde, gehörte dem Vorstand mit Eckhard Rodemer, der zum 1. Januar 2010 in die Gesellschaft eingetreten war, ein weiteres Mitglied an.

Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im engen Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat mit kurzen Informationswegen und beschleunigten Abstimmungsprozessen sehen wir eine besondere Stärke des Unternehmens. Eine zeitnahe und umfassende Unterrichtung über alle relevanten Fragen ist dafür Voraussetzung.

Die Arbeit im Vorstand erfolgt nach Geschäftsbereichen und ist an der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung ausgerichtet. Die Zusammenarbeit ist kollegial. Durch steten Informationsaustausch ist die Entwicklung des Konzerns kontinuierlich im Fokus. Die Tätigkeit des Vorstands ist an der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Durch den weiter vorangetriebenen Rückzug auf Holdingpositionen werden im Wesentlichen die strategischen Vorgaben formuliert, die finanziellen Ressourcen zugeordnet und für den Investitionsprozess Renditechancen abgewogen. Die Übernahme administrativer Aufgaben zur Entlastung der operativen Einheiten tritt hinzu. Außerdem ist die Überwachung der Beteiligungen und Tochtergesellschaften Teil der Vorstandsaufgaben. Mit einem kontinuierlich betriebenen Risikomanagement werden Abweichungen von geplanten Geschehensabläufen identifiziert, Alternativen erarbeitet und Auswirkungen quantifiziert. Diese Fokussierung folgt der Prämisse, exogene und endogene Faktoren rechtzeitig zu erkennen, die die Performance einzelner Geschäfte und damit insgesamt des Unternehmen beeinträchtigen könnten.

Der Aufsichtsrat befasst sich neben der laufenden Überwachung der Tätigkeit des Vorstands mit Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung. Er stimmt der Jahresplanung zu und billigt den Jahresabschluss von Aktiengesellschaft und Konzern. Zu seinen Aufgaben gehört die Auswahl des unabhängigen Abschlussprüfers; diesen schlägt er der Hauptversammlung zur Wahl vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit, leitet dessen Sitzungen und vertritt den Aufsichtsrat nach außen. Für seine Tätigkeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Er überprüft turnusmäßig seine Effizienz, um mit den daraus gezogenen Erkenntnissen für die weitere Arbeit gerüstet zu sein. Beschlussfassungen finden in der jeweiligen Sitzung bzw. mit Umlauf- oder Parallelbeschlüssen statt. Da der Aufsichtsrat nur aus 3 Mitgliedern gebildet wird, erübrigt sich die Bildung von Ausschüssen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind gehalten, auftretende Interessenkonflikte offenzulegen. Solche bestanden im Geschäftsjahr 2009 nicht.

Delmenhorst, den 12. Juli 2010

Für den Vorstand:

Eckhard Rodemer            Werner Uhde



Download der Erklärung:

 

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